Anpassung der Gebühren für Kindertagesstätten zum 1. September 2025

Die Stadt Höchstädt passt zum 1. September 2025 aufgrund der in den letzten Monaten weiter stark gestiegenen Kosten die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen an. Mit einstimmigem Beschluss des Stadtrats vom 17. März 2025 wurde die hierfür nötige Änderungssatzung auf den Weg gebracht.
Im Einzelnen wird zum neuen Kindergartenjahr 2025/2026 angepasst:
- Die Gebühren für den Besuch des Kindergartens steigen um ca. 8 % und liegen dann je nach täglicher Buchungszeit zwischen 125 und 224 EUR pro Monat (zuvor: 116 bis 207 EUR pro Monat). Aufgrund des Beitragszuschusses des Freistaats in Höhe von 100 EUR wird allerdings der tatsächlich zu zahlende Elternbeitrag auch ab dem neuen Kindergartenjahr kostengünstig zwischen 25 und 124 EUR pro Monat liegen.
- Auch die Gebühren für den Besuch der Kinderkrippe steigen um ca. 8 % und werden je nach täglicher Buchungszeit künftig zwischen 188 und 336 EUR pro Monat (zuvor: 174 bis 310 EUR pro Monat) liegen. Die tatsächlich zu entrichtenden Gebühren können auch hier niedriger liegen, sofern ein Anspruch auf das Bayerische Krippengeld in Höhe von 100 EUR besteht. Näheres zu den Fördervoraussetzungen finden Sie unter zbfs.bayern.de.
- Ab dem neuen Kindergartenjahr wird zwischen Krippen- und Kindergartenkindern nicht mehr alters-, sondern gruppenbezogen unterschieden. Besucht ein Kind die Kinderkrippe, wird der Krippenbeitrag fällig; beim Besuch des Kindergartens der Kindergartenbeitrag. Die bisher erfolgte Umstellung bei Erreichen des 4. Lebensjahrs entfällt.
- Die Ermäßigung für Geschwisterkinder wird von 30 EUR auf 20 EUR pro Monat reduziert.
Grund für die neuen Gebührensätze ist hauptsächlich die generelle inflationsbedingte Kostensteigerung der letzen Monate. Hinzutreten Sondereffekte aus Investitionen in Bestand und Neueinrichtung von Gruppen, die gesetzlich ebenfalls abgebildet werden müssen.
Zur Abfederung sozialer Härten hat sich der Stadtrat allerdings entschieden, nicht die gesamten Kostensteigerungen in Höhe von ca. 10 % umzulegen, sondern durch eine moderatere Steigerungsrate und einer grundsätzlichen Beibehaltung der Geschwisterermäßigung als Stadt einen höheren Anteil künftig zu leisten.
Gut zu wissen
Die Stadt Höchstädt trägt jährlich mit über 1 Mio. EUR einen wesentlichen Anteil der Kosten unserer Kindertageseinrichtungen. Eine echte Zukunftsinvestition!