Stadtrecht
Haushalt 2025
Auf einen Blick
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird mit einem Verwaltungshaushalt (laufende Ausgaben) in Höhe von 18.618.573 € und einem Vermögenshaushalt (Investitionen) in Höhe von 11.660.903 € festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.300.000 € vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 355 v.H.
Grundsteuer B 255 v.H.
Gewerbesteuer 330 v.H.
Bericht
Die Schwerpunkte der Investitionen liegen auch dieses Jahr in der Verbesserung und Sanierung der städtischen Infrastruktur, konkret dem Ausbau des Molbergs und der Sanierung/Erweiterungsbau des Alten Rathauses. Dazu kommen Brückensanierungen (insbesondere Nebelbachbrücke), die Erschließung des Gewerbegebiets „Kapellenäcker" in Deisenhofen und weitere kleinere Sanierungen im Bereich der städtischen Infrastruktur. Die einzelnen Maßnahmen ziehen sich teilweise über mehrere Jahre.
Seit 2023 ist die Sanierung und Erweiterung des Alten Rathauses am Marktplatz im Investitionsplan zu finden. Die Maßnahme wird sich über mehrere Jahre hinziehen und nicht unbeträchtliche Kosten verursachen. Die Stadt hat dazu das angrenzende Gebäude erworben, daß dem Erweiterungsbau weichen soll. Fördergelder der Regierung von Schwaben sind analog wie bei der Sanierung des Spitalforums für die Refinanzierung vorgesehen.
Eine große Aufgabe in finanzieller Hinsicht bleibt weiterhin die Sanierung des Grund und Mittelschulgebäudes durch den Schulverband „Grund- und Mittelschule Höchstädt". Hier stehen für die Stadt weiterhin hohe finanzielle Belastungen an, nachdem sie mit rund 67 % an der Schulverbandsumlage beteiligt ist. Diese Umlage steigt seit Jahren kontinuierlich stark an und belastet den städtischen Haushalt auf sehr lange Zeit.
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt ist diese gehalten, sich in seinen Planungen auf die Pflichtaufgaben zu konzentrieren und sämtliche Maßnahmen einer stetigen Prüfung auf Notwenigkeit zu unterwerfen. Diese können nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit bewerkstelligt werden, welche letztlich abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist.
Aufgrund der Vielzahl der kostenintensiven Maßnahmen, unter anderem die Sanierung / Erweiterung des Alten Rathauses und der Ausbau des Molbergs wird für das Haushaltsjahr 2025 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1,30 Mio. € erforderlich sein. Zugleich werden Rücklagen in Höhe von 4,1 Mio. € entnommen. Für die kommenden beiden Jahre ist ebenfalls eine Kreditaufnahme und Rücklagenentnahme vorgesehen.