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Veranstaltungen

Die Stadt Höchstädt unterhält für förmliche Bekanntmachungen, insbesondere nach Art 26 Gemeindeordnung bzw. Art. 17 Abs. 3 Bayerisches Digitalgesetz ein Amtsblatt, dass unregelmäßig bei Bedarf erscheint.

Amtsblatt

Die Stadt Höchstädt unterhält für förmliche Bekanntmachungen, insbesondere nach Art 26 Gemeindeordnung bzw. Art. 17 Abs. 3 Bayerisches Digitalgesetz ein Amtsblatt, dass unregelmäßig bei Bedarf erscheint.

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