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Amtsblatt

Die Stadt Höchstädt unterhält für förmliche Bekanntmachungen, insbesondere nach Art 26 Gemeindeordnung bzw. Art. 17 Abs. 3 Bayerisches Digitalgesetz ein Amtsblatt, dass unregelmäßig bei Bedarf erscheint.

Es wird auf dieser Seite jeweils veröffentlicht und kann auch einzeln oder dauerhaft per E-Mail oder postalisch bezogen werden. Wenden Sie sich hierzu an Tel. 09074 / 44-12 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.