Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Bahn“, 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Unterglauheim
10. Februar 2025
Bauleitplanung
Blindheim
Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Bahn“, 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Unterglauheim
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung des Zustimmungsbeschlusses
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Absatz 2, § 4 Absatz 1 und § 4a Absatz 1 BauGB zu den Planungen
Der Gemeinderat Blindheim hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Bahn“, 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Unterglauheim, beschlossen und dem Vorentwurf zugestimmt.
Die Gemeinde Blindheim beabsichtigt den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Bahn“ um das Grundstück Fl.-Nr. 550/51, Gemarkung Unterglauheim, zu erweitern. Es sind bereits einige Interessenten für die gesamte Fläche des Gewerbegebietes vorhanden, eine Aussparung des Flurstückes 550/51 wäre aus Sicht der Gemeinde für eine optimale Nutzung des Gebietes als Gewerbestandort hinderlich. Daher sollen im Zuge der Planung die Eingrünung sowie die Baugrenze im südöstlichen Bereich des bestehenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet An der Bahn“
verlegt werden, da diese das Gewerbegebiet ansonsten durchschneiden würde. Nach der Umsetzung der Planung ist das Gewerbegebiet weiterhin zur Gänze eingegrünt.
Ziel des Bebauungsplans ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Gewerbegebietes zu schaffen.
Der Geltungsbereich umfasst hauptsächlich das Grundstück Fl.-Nr. 550/51, sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 550/16 jeweils Gemarkung Unterglauheim.
Der Geltungsbereich wird von folgenden Grundstücken umgrenzt:
Im Süden:
- durch die Grundstücke Fl.-Nr. 550/29 und 931/7 (Gemarkung Blindheim)
Im Westen:
- durch eine Teilfläche des Flurstücks 550/16
Im Osten:
- durch die Grundstücke Fl.-Nr. 550/29, 550/34 (Straße an der Bahn)
Im Norden:
- durch die Grundstücke Fl.-Nr. 550/16 und 550/34 (Straße An der Bahn)
jeweils Gemarkung Unterglauheim
Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird zu einem späteren Zeitpunkt angepasst (Grundsatzbeschluss zur Aktualisierung vom 22.02.2024).
Der Bebauungsplan kann somit aus dem künftigen Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gegeben.
Zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes
- Planzeichnung vom 03.02.2025
- Textteil vom 03.02.2025
- Begründung 03.02.2025
- Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vom 03.02.2025
- saP vom November 2023
- Lärmgutachten vom 28.5.2013
liegen deshalb in der Zeit vom 12.02.2025 bis einschließlich 15.03.2025 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16, sowie in der Gemeindekanzlei Blindheim, Weiherbrunnenstraße 9, 89434 Blindheim, während der jeweiligen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Blindheim (vg-hoechstaedt.de/bekanntmachungen) eingesehen werden.
Während dieses Zeitraumes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und, soweit relevant, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.
In dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung, es können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach den Maßgaben des § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Gleichzeitig mit dieser frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein.
Die Entscheidung darüber wird durch den Gemeinderat im Rahmen des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses getroffen. In der danach stattfindenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) - Ort und Zeitpunkt der Auslegung bitten wir den Bekanntmachungen an den Amtstafeln zu entnehmen - kann das Ergebnis dieser Abwägung eingesehen werden. Eine darüber hinausgehende gesonderte Benachrichtigung über die Entscheidung ist gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches nicht vorgesehen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.