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Sitzungen

Gemeinderat

Tagesordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Lutzingen

 

am Montag, 11. Mai 2026, 19:30 Uhr

im Sitzungsraum des Bürgerhauses

Raiffeisenstr. 4, 89440 Lutzingen,

 

lade ich Sie herzlich ein und bitte um vollzählige Teilnahme.

 

 

Tagesordnung

 

Öffentlicher Sitzungsteil:

 

1.    Vereidigung der neu gewählten ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder

2.    Beschlussfassung über die Rechtsstellung und die Zahl der weiteren Bürgermeister 

3.    Erlass einer neuen Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts 

4.    Erlass einer neuen Geschäftsordnung 

5.    Wahl des/der weiteren Bürgermeister(s) 

6.    Vereidigung der(s) neugewählten weiteren Bürgermeister(s) 

7.    Bestimmung eines Schriftführers und seines Stellvertreters

8.    Beschlussfassung über die Verteilung der Geschäfte unter den Gemeinderatsmitgliedern (Referate)

9.    Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses

10.  Bestellung der Vertreter der Gemeinde Lutzingen in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau

11.  Bestellung von Gemeinderäten der Gemeinde Lutzingen als Mitglied der Verbandsversammlung des Schulverbandes „Gerhard–Kornmann-Grund- und Mittelschule Höchstädt“

12.  Zweckverband „Bayerische Rieswasserversorgung“; Benennung des Verbandsrates und seines Stellvertreters in die Verbandsversammlung

13.  Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Eheschließungs-Standesbeamten

14.  Bekanntgabe der weiteren Sitzungstermine für das Jahr 2026 

 

mit freundlichen Grüßen

Christian Weber                                                                                                                     

1. Bürgermeister 

Hinweise

Die Sitzungen aller Gremien sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. Ton- und Bildaufnahmen während der Sitzung sind nur mit vorheriger Erlaubnis des Vorsitzenden gestattet. Zuhörer haben in den Sitzungen kein Rederecht.