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Themen

Kommunalwahl 2026

Am 8. März 2026 findet die nächste allgemeine Kommunalwahl im Freistaat Bayern statt. Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt sind dabei zu wählen:

  • Kreistag des Landkreises Dillingen
  • alle Stadt- bzw. Gemeinderäte
  • Erste Bürgermeister in Blindheim, Finningen, Lutzingen und Schwenningen

Nicht zur Wahl stehen der Landrat des Landkreises Dillingen sowie der Erste Bürgermeister der Stadt Höchstädt.

Hinweis

Diese Wählerinformation soll einen Überblick über die wichtigsten Punkte der Abstimmung geben und ist nicht abschließend. Allein maßgeblich und rechtlich verbindlich bleiben die amtlichen Bekanntmachungen (s.u.).

Wählerverzeichnis

Am 8. März 2026 stehen in allen VG-Gemeinden die Kommunalwahlen an. Hierzu wurden in den letzten Wochen die Wahlbenachrichtigungen zugestellt.

Sollten Sie bisher keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt im Bürgerservicebüro, Zimmer 3 (Tel. 09074/44-34 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).


Wer ist wahlberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Bürger der Europäischen Union, die am 8. März 2026 mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in einer Gemeinde der VG mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Briefwahl

Bis wann kann die Briefwahl beantragt werden?

  • Noch bis  Dienstag, den 3. März 2026 können online oder schriftlich Briefwahlanträge gestellt werden. Diese werden anschließend über Amtsboten rechtzeitig vor dem Wahltag zugestellt. 
  • Zusätzlich können die Briefwahlunterlagen bis Freitag, 6. März 2026 um 15 Uhr ausschließlich persönlich im Wahlamt abgeholt werden.
  • Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder anderen unvorhersehbaren Verhinderungsgründen kann der Briefwahlantrag auch noch bis zum 8. März 2026 um 15 Uhr gestellt werden.

Wann müssen die Briefwahlunterlagen wieder im Rathaus eingehen?

Der Wahlbrief muss zur gültigen Stimmabgabe spätestens bis Sonntag, 8. März 2026, 18 Uhr, beim Wahlamt eingehen. Das Postrisiko trägt der Wähler.

Urnenwahl

Wann wird gewählt?

Die Kommunalwahl 2026 findet am Sonntag, dem 8. März 2026 statt. Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr.


Wo wird gewählt?

Stadt und Gemeinden sind in verschiedene Stimmbezirke eingeteilt. Welchem Stimmbezirk Sie zugeteilt sind, entnehmen Sie bitte der amtlichen Wahlbenachrichtigung. In Zweifelsfällen melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.


Was muss ich mitbringen?

Zu Identifikationszwecken bitten wir Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis; bei EU-Bürgern: Identitätsausweis oder Reisepass) mitzubringen. 

Bitte beachten Sie: Der Führerschein ist kein gültiges Ausweisdokument!


Gut zu wissen...

  • Die Abstimmung und der Zugang zum Abstimmungsraum sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, sofern die Abstimmung ohne Beeinträchtigung möglich ist.
  • Gewählt werden darf nur mit amtlich bereitgestellten Stimmzetteln. Diese müssen allein und geheim in der Abstimmungskabine gekennzeichnet werden und anschließend so gefaltet werden, dass die getroffene Wahl nicht sichtbar ist. Die auf den Stimmzetteln aufgedruckten Strichcodes dienen ausschließlich der Ermittlung des Wahlergebnisses.
  • Jede wahlberechtigte Person darf ihr Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Hilfeleistungen sind möglich, sofern dies aufgrund persönlicher Umstände nötig ist und die hilfeleistende Person sich auf technische Hilfe beschränkt. Eine Beeinflussung des Wählers ist unzulässig.
  • Wahlfälschung ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Auszählung & Verkündung des Ergebnisses

Wann wird ausgezählt?

Die Auszählung der Kommunalwahl 2026 findet unmittelbar nach Schließung der Wahllokale am 8. März 2026 ab 18:00 Uhr statt. Sofern sich in Urnenwahlbezirken zu diesem Zeitpunkt noch Wähler im Wahllokal befinden, startet die Auszählung unmittelbar nach der letzten Stimmabgabe.


Wo wird ausgezählt?

Urnenwahlbezirke zählen im Wahllokal aus, alle Briefwahlbezirke zählen zentral in der Nordschwabenhalle Höchstädt, Prinz-Eugin-Str. 15, 89420 Höchstädt a.d. Donau aus.


Ist die Auszählung öffentlich?

Die Auszählung ist in allen Wahllokalen öffentlich und kann beobachtet werden. Film- und Fotoaufnahmen sind unzulässig. Den Anweisungen des lokalen Wahlvorstands ist Folge zu leisten.


Wo wird das Ergebnis verkündet?

Vorläufige Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung durch die Wahlvorstände online an dieser Stelle je Wahlbezirk veröffentlicht. Hierzu werden am Wahltag hier Links zu den einzelnen Abstimmungen freigeschaltet.


Wann wird das Ergebnis feststehen?

Das vorläufige amtliche Ergebnis steht erst nach Auszählung sämtlicher Wahlbezirke fest. Wann die Auszählungen beendet sind, kann nicht sicher gesagt werden, da dies von der Anzahl der zu zählenden Stimmen abhängig ist. 

Die Auszählreihenfolge ist:

  1. Bürgermeisterwahlen (sofern gewählt)
  2. Gemeinde-/Stadtratswahlen
  3. Kreistagswahl

Ziel der Wahlvorstände ist es, zumindest die Bürgermeister- und Gemeinde-/Stadtratswahlen noch am Wahlabend selbst vollständig auszuzählen. Ob auch die Kreistagswahl am Abend abgeschlossen werden kann, hängt von o.g. Umständen ab.

Wenn die Auszählung am Wahlabend nicht abgeschlossen werden kann, wird die Zählung am Montag, den 9. März 2026 in den o.g. Räumen fortgesetzt.

Feststellung des amtlichen Endergebnisses

Wann steht das amtliche Endergebnis fest?

Das amtliche Endergebnis wird in den Sitzungen der Wahlausschüsse festgestellt.

Diese finden statt:

  • 18.03.2026 - 15:00 Uhr für die Gemeinde Blindheim
  • 18.03.2026 - 17:00 Uhr für die Gemeinde Finningen
  • 18.03.2026 - 19:00 Uhr für die Stadt Höchstädt
  • 19.03.2026 - 14:00 Uhr für die Gemeinde Schwenningen
  • 19.03.2026 - 16:00 Uhr für die Gemeinde Lutzingen

Sitzungsraum für alle Sitzungen ist der Sitzungssaal der VG Höchstädt, 2. Stock (Zimmer 20), Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt a.d. Donau

Ansprechpartner

Rauch, Christine

Wahlleiterin der Stadt Höchstädt &
Geschäftsstelle der Wahlleitungen der Gemeinden
Tel. 09074 44-13

Rossmeisl, Johannes

stellv. Wahlleiter der Stadt Höchstädt &
stellv. Geschäftsstelle der Wahlleitungen der Gemeinden
Tel. 09074 44-19

Wahlleitungen

Mit der Durchführung der Kommunalwahlen in der Stadt und den Gemeinden haben die jeweiligen Stadt- und Gemeinderäte folgende Personen beauftragt.

Die Kontaktdaten finden Sie bei Klick auf den jeweiligen Namen.

Blindheim

Wahlleiter

Matthias Huber

Stellvertreter

Michael Tischmacher

Finningen

Wahlleiter

Markus Grob

Stellvertreterin

Marion Wölfle

Höchstädt a.d.Donau

Wahlleiterin

Christine Rauch

Stellvertreter

Johannes Rossmeisl

Lutzingen

Wahlleiterin

Marina Haußmann

Stellvertreter

Sven Geschwentner

Schwenningen

Wahlleiterin

Gerda Trollmann

Stellvertreter

Johannes Ebermayer

Bekanntmachungen

Wichtige Links

Rechtsgrundlagen

Die Kommunalwahl 2026 wird nach folgenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt: