Bundestagswahl am 23. Februar 2025
zuletzt aktualisiert: 14. Januar 2025
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Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 den Deutschen Bundestag gemäß Art. 68 des Grundgesetzes aufgelöst und den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags auf Sonntag, den 23. Februar 2025 bestimmt. Die Wahl wird wie üblich am Wahltag von 8 bis 18 Uhr stattfinden.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vorgezogenen Neuwahl verkürzte Fristen gelten. Sie erhalten bis spätestens 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung mit der Anschrift des Wahlraums sowie der Eintragungsnummer im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde. Sollten Sie bis dahin keine Benachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Umzug
Ziehen Sie im Januar / Februar 2025 um, richtet sich die für Sie zuständige Gemeinde bzw. das für Sie bestimmte Wahllokal nach dem konkreten Ummeldedatum. Informationen hierzu finden Sie hier.
Briefwahl
Wahlberechtigte können Ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes auch durch Briefwahl ausüben. Dazu erhalten Sie mit der Wahlbenachrichtigung wie gewohnt die Möglichkeit der einfachen und unkomplizierten Beantragung durch QR-Code bzw. schriftlicher Nachricht. Allgemeine Informationen zur Briefwahl finden Sie hier.
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich Ende Januar / Anfang Februar 2025.
Diese Information wird fortlaufend aktualisiert.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
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