Gemeinde Schwenningen 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kapellenäcker“, Gemarkung Gremheim; Bekanntmachung des Änderungs- und Billigungsbeschlusses sowie des Beschlusses zur Änderung im vereinfachten Verfahrens (Beteiligung der berührten Träger öffentliche
09. Oktober 2025
Bauleitplanung
Schwenningen
Links & Unterlagen
Die Gemeinde Schwenningen hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kapellenäcker“, Gemarkung Gremheim, beschlossen.
Im rechtsgültigen Bebauungsplan „Kapellenäcker“ gelten hinsichtlich der Abstandsflächen grundsätzlich die Vorschriften nach Artikel 6 der Bayer. Bauordnung.
Bei Grenzgaragen führt dies oftmals dazu, dass aufgrund der Anpassung der Garagen an das Straßenniveau die zulässige Wandhöhe an der Grenze nicht eingehalten werden kann und die Erfordernis von Abstandsflächen zur Folge hat.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei der Bemessung der Wandhöhe grundsätzlich die natürliche Geländeoberfläche, also die gewachsene und nicht durch Aufschüttungen und veränderte Geländeoberfläche, als unterer Bezugspunkt herangezogen wird.
Um die Möglichkeit der Grenzgaragen ohne eigene Abstandsflächen zu ermöglichen soll die folgende Festsetzung aufgenommen werden.
Wandhöhen von Grenzgaragen
Als Höhenbezugspunkt (natürliches Gelände) bei Grenzgaragen wird die Höhe der Erschließungsstraße im Einfahrtsbereich (im Mittel) zur Garage festgesetzt.
Ansonsten gilt die BayBO.
In diesem Zuge sollen auch zusätzliche Regelungen zur Dachgestaltung aufgenommen werden.
Abweichende Dachgestaltungen
Für eingeschossige Wintergärten, überdachte Pergolen und untergeordnete Bauteile wie Hauseingangsüberdachungen oder Terrassenüberdachungen sind auch andere Dachformen, Dachneigungen und Eindeckungen und Verkleidungen als beim Hauptgebäude zulässig.
Das Plangebiet umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kapellenäcker“.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachstehend genannten Grundstücke der Gemarkung Gremheim:
Fl.-Nrn. 443/3 – 443/7, 444/2 – 444/5 und 445/2 - 445/15
Die angrenzenden Nachbargrundstücke sind folgende Grundstücke der Gemarkung Gremheim:
Norden: Fl.-Nrn. Teilbereich 443, Teilbereich 444/1 und Teilbereich 445
Süden: Fl.-Nrn. Teilbereich 73 (Hauptstraße), Teilbereich 443, 443/1, 444 und 445/1
Westen: Fl.-Nr. 446
Osten: Fl.-Nr. 441 (öffentlicher Weg)
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kapellenäcker“ wurde in gleicher Sitzung gebilligt.
Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Dies ist möglich, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet werden, keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 4 BauGB abgesehen. Das sogenannte Monitoring (Überwachung der erheblichen Umwelteinwirkungen) gemäß § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB wird abgesehen und den berührten Trägern öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Unterlagen (Satzungsentwurf und Begründung i.d.F. vom 20.08.2025) zu der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kapellenäcker“ liegen nunmehr vom 20.10.2025 bis 24.11.2025 im Rathaus der VG Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16, sowie in der Gemeindekanzlei Schwenningen, Schulstraße 3a, 89443 Schwenningen, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitungsportal) zugänglich gemacht.
Im Rahmen der Auslegung können Bedenken und Anregungen zu dieser Änderungsplanung abgegeben werden. Diese sind primär elektronisch an
Sollte uns bis 24.11.2025 keine Stellungnahme vorliegen, gehen wir davon aus, dass zur Planung keine weiteren Anregungen vorgebracht werden.
Nicht fristgerechte Stellungnahmen können nach den Maßgaben des § 4a Absatz 5 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Nummer 3 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Schwenningen, den 08.10.2025
Johannes Ebermayer
1. Bürgermeister