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Beschlussfassung über die Weiterführung und finanzielle Beteiligung der Gemeinde Lutzingen an der Rufbuslinie 108R Bissingen-Höchstädt ab 1. Januar 2026

Beschlussfassung über die Weiterführung und finanzielle Beteiligung der Gemeinde Lutzingen an der Rufbuslinie 108R Bissingen-Höchstädt ab 1. Januar 2026

Mit Beschluss vom 11. Mai 2015 wurde im Verbund zwischen der Gemeinde Lutzingen, der Marktgemeinde Bissingen und der Stadt Höchstädt sowie unter Federführung des Landkreises Dillingen die Rufbuslinie 108R (Bissingen – Höchstädt) als ergänzendes Angebot im ÖPNV zur Linienverbindung 9108 Bissingen – Lauingen eingeführt. Das Rufbusangebot wurde seit dem 1. August 2024 weiter ausgebaut, womit der Rufbus auf der Linie im 2-Stunden-Takt angeboten werden konnte.

Der Landkreis Dillingen hat die beteiligten Kommunen nun um Rückmeldung gebeten, ob sie sich, zunächst nur für ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026, an den Kosten beteiligen werden. Bei gleichleibender Kostenbeteiligung bzw. -aufteilung der beteiligten Kommunen (Bissingen, Lutzingen und Höchstädt) und dem Landkreis Dillingen belaufen sich die Kosten je Kommune auf rund 2.000 Euro, vorbehaltlich einer weiteren Förderung. Trotz des ausgeweiteten Angebotes haben allerdings im Zeitraum von August 2024 bis März 2025 nur sieben Bürgerinnen und Bürger das Rufbusangebot auf der gesamten Linie in Anspruch genommen.

Auch wenn die angefallenen Kosten im Vergleich zur bislang geringen Auslastung in keinem Verhältnis stehen, so sind attraktive ÖPNV-Angebote für ländliche Räume ein wesentlicher Bestandteil in der Daseinsvorsorge und ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität vor Ort. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat der Gemeinde Lutzingen beschlossen, sich auch im Jahr 2026 an den Kosten für den Rufbus zu beteiligen.
Dabei ist für eine Weiterführung ab dem Jahr 2027 maßgeblich, dass sich die Nutzung und damit die Auslastung des Rufbusangebotes deutlich steigern. 

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