Aktualisierung des Managementplans für das FFH-Gebiet „Nebel-, Kloster- und Brunnenbach“; Stellungnahme der Gemeinde
Aktualisierung des Managementplans für das FFH-Gebiet „Nebel-, Kloster- und Brunnenbach“; Stellungnahme der Gemeinde
Für das FFH-Gebiet „Nebel-, Kloster- und Brunnenbach“ wurde bereits im Jahr 2002 ein Managementplan erstellt. Dieser Managementplan war einer der ersten in Schwaben und entspricht nicht mehr den aktuellen Standards, auch die Daten sind veraltet. Daher wurde dieser vollständig überarbeitet. Darüber informierte die Regierung von Schwaben die Gemeinde Lutzingen mit Schreiben vom 3. Juni 2025. Das FFH-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 270 Hektar. Es erstreckt sich entlang mehrerer Fließgewässer, darunter der Brunnenbach, Nebelbach, Bogenbach, Beutenbach, Klosterbach sowie der Egaugraben und der Pulverbach.
Der Managementplan untergliedert sich dabei in übergeordnete Maßnahmen wie auch in eine räumliche Verortung einzelner Maßnahmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Lutzingen hat sich intensiv mit der Fortschreibung des FFH-Managementplans befasst und die vorliegende Entwurfsfassung kritisch geprüft. Stellungnahmen zur Fortschreibung des FFH-Managementplans sind bis zum 1. Oktober 2025 gegenüber der Regierung von Schwaben möglich. Damit verbunden hat der Gemeinderat der Gemeinde Lutzingen folgenden Beschluss gefasst:
- Der Gemeinderat der Gemeinde Lutzingen nimmt die Fortschreibung des FFH-Managementplans „Nebel-, Kloster- und Brunnenbach“ durch die Regierung von Schwaben zur Kenntnis.
2.Für die Gemeinde Lutzingen wird eine Stellungnahme gegenüber der Regierung von Schwaben wie folgt abgegeben:
„Die Gemeinde Lutzingen nimmt die Fortschreibung des FFH-Managementplans für das FFH-Gebiet „Nebel-, Kloster- und Brunnenbach“ (7328-371) zur Kenntnis. Dabei gilt grundsätzlich festzuhalten, dass Maßnahmen des Hochwasserschutzes für die örtliche Bevölkerung gegenüber den Maßnahmen des Naturschutzes Vorrang haben müssen.
Dass keine weitere Gebietserweiterung des FFH-Gebietes vorgesehen ist und die Umsetzung auf Basis von Freiwilligkeit erfolgt, wird ausdrücklich begrüßt. Für die räumliche Verortung der Einzelmaßnahmen im Bereich des Gewässerabschnitts am Nebelbachs innerhalb der Gemarkung Unterliezheim fordert die Gemeinde Lutzingen, folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Im Oberlauf des Nebelbachs vor und innerhalb von Unterliezheim steht die Entwicklung von Ufergehölzen dem örtlichen Hochwasserschutz entgegen. Daher sind Ufergehölze aus diesem Bereich zu entfernen.
- Das Querbauwerk im Nebelbach vor Unterliezheim speist den ehemaligen Löschteich mit Frischwasser und ist damit aufrecht zu erhalten.
- Nach Unterliezheim bis zur Gemarkungsgrenze: Aussagen zum Konflikt und zur Vereinbarkeit zwischen Bachmuschel und Biber sind dem Managementplan nicht konkret zu entnehmen. Dazu sollten im Managementplan naturschutzfachliche Aussagen getroffen werden. Im Besonderen bitten wir um konkrete Ausführungen, wie sich die Biberpopulation am Nebelbach auf die Entwicklung und den Fortbestand der Bachmuschel, für deren Schutz sich die Gemeinde in zurückliegenden Jahren stets eingesetzt hat, auswirkt.“