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Rückschnitt
Grundstückseigentümer und -besitzer sind gesetzlich verpflichtet für Verkehrssicherheit zu sorgen

Aus aktuellem Anlass möchten wir die Grundstückseigentümer und -besitzer innerhalb der geschlossenen Ortslage erneut daran erinnern, dass sie nach Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) verpflichtet sind, den auf öffentliche Straßen,  Gehwege oder Treppen ragenden  Bewuchs von ihren Grund-stücken zu beseitigen.

Falls dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann die Straßenbaubehörde nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer und Besitzer die Entfernung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen. Bereits die Möglichkeit  einer Beeinträchtigung des Verkehrs reicht als Grund für ein Einschreiten aus. Besonders gefährlich ist überhängender Bewuchs für Kinder, die gemäß Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den  Gehweg benutzen müssen. Werden  Kinder durch überhängende Äste  gezwungen, auf die Straße auszuweichen, besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Neben möglichen Verletzungen können auf die Grundstückseigentümer erhebliche  Schadensersatzforderungen zukommen.

Um Gefahren von vornherein zu vermeiden und unnötigen Aufwand für alle Beteiligten zu ersparen, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:

Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückschneiden: Schneiden Sie den Bewuchs entlang von Straßen, Wegen und Gehwegen rechtzeitig bis zur Grundstücksgrenze zurück. Achten Sie darauf, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den Verkehrsraum sicher nutzen können. Die Grundstücksgrenze sollte dabei nicht überschritten werden.

Lichtraumprofil einhalten: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Geh- und Radwege ragen. An öffentlichen Straßen darf die Vegetation bis zu einer Höhe von 4 m nicht in die Straße hineinragen. Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben.

Straßenlampen und Verkehrszeichen freihalten: Schneiden Sie Pflanzen so zurück, dass Straßenlampen, Verkehrszeichen und Verkehrsspiegel nicht verdeckt werden. Diese Elemente sind wichtig für die Verkehrssicherheit.

Pflanzabstände berücksichtigen: Berücksichtigen Sie schon vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken in wenigen Jahren erreichen können. Halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze, abhängig von der Endhöhe des Gewächses (bis 2 m Höhe: mindestens 50 cm Abstand; höher als 2 m: mindestens 2 m Abstand).

Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen beachten: An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Anpflanzungen so niedrig gehalten werden, dass die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ nicht beeinträchtigt wird. Ohne spezifischen Bebauungsplan sollte die Bepflanzung an der Grundstücksgrenze in diesen Bereichen auf maximal 0,8 m Höhe zurückgeschnitten werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Grundstückseigentümer oder -besitzer für die Verkehrssicherheit verantwortlich sind und bei Vernachlässigung mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können. Um solche Risiken zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, bitten wir Sie eindringlich, diese Hinweise zu befolgen. Bei Zuwiderhandlung kann die Gemeinde ein Bußgeld verhängen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Ihre Verwaltungsgemeinschaft

Höchstädt a.d. Donau

Ausbildungsstart
Ausbildungsstart Sophie Balletshofer und 40-jähriges Mitarbeiter- Jubiläum Gerda Trollmann

Im Rahmen der Bürgermeisterbesprechung möchten alle Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt unsere neue Auszubildende, Sophie Balletshofer, herzlich willkommen heißen. Wir wünschen ihr einen wunderbaren Start in ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten.

Gleichzeitig gratulieren wir Gerda Trollmann von ganzem Herzen zu ihrem beeindruckenden 40-jährigen Jubiläum. Sie hat ihre Ausbildung ebenfalls in der VG Höchstädt begonnen und ist heute als Personalleiterin ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Rathauses.

Wir im Rathaus sind sehr dankbar für das Engagement von Sophie Balletshofer und Gerda Trollmann und wünschen beiden viel Erfolg auf ihrem weiteren Weg!

Christine Viola
Das Kulturforum Höchstädt präsentiert die Künstlerin Christine Viola / "Inside out"

Das Kulturforum der Stadt Höchstädt veranstaltet mit der in Günzburg lebenden Künstlerin Christine Viola die für heuer letzte Kunstausstellung in der Schlosskapelle von Schloss Höchstädt, Herzogin-Anna-Str. 52 mit dem Titel „Inside out“.

Im März 2016 war Christine Viola zum ersten Mal mit einer Einzelausstellung in der Schlosskapelle Höchstädt zu Gast. Jetzt stellt die Günzburger Künstlerin an gleicher Stelle zum zweiten Mal ihre sehenswerten Arbeiten aus. Moderne Malerei in alten Gemäuern! Klingt spannend! Ist es auch!

Intuitiv und völlig frei setzt die Künstlerin Farbschicht für Farbschicht auf die Leinwand. Flächen entstehen, Linien und Strukturen machen die Leinwand lebendig. Spannung entsteht durch Kontraste: groß und klein, hell und dunkel, sanfte und starke Farbtöne stehen sich gegenüber. Motive aus dem Alltag und der Natur können vom Betrachter erahnt werden. Sie sind herzlich eingeladen, die Ausstellung zu besuchen und auf eine Reise der Sinne zu gehen.

Die Ausstellungseröffnung findet am Freitag, 13. September 2024 um 19 Uhr in der Schlosskapelle statt. Herzliche Einladung an Sie hierzu!

In der Zeit von Samstag, 14. September bis Sonntag, 6. Oktober kann die Kunstausstellung außer montags täglich von 9 bis 18 Uhr besichtigt werden. Die Künstlerin ist jeweils an den Sonntagnachmittagen vor Ort und führt gerne durch ihre Kunstausstellung. Der Eintritt für Ausstellungen des Kulturforums ist frei.

Die Künstlerin Christine Viola, Bürgermeister Stephan Karg und die Leiterin des Kulturforums, Claudia Kohout, freuen sich auf viele Gäste!

Kulturforum der Stadt Höchstädt
Claudia Kohout, Leiterin
Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10
89420 Höchstädt a.d.Donau
Tel.:          09074/44-90
e-mail:      kulturforum@hoechstaedt.de

Vorlesestunden in der Stadtbücherei Höchstädt - immer freitags um 16.30 Uhr

Herbstzeit – Lesezeit! Jetzt ist es wieder so weit, die Vorlesestunden in der Stadtbücherei Höchstädt gehen in eine neue Runde. Ab dem 27. September 2024 gibt es wieder jeden Freitag um 16.30 Uhr die beliebte Vorlesestunde für Kinder. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Zuhörer sollten lediglich ein Sitzkissen mitbringen. Die Eltern dürfen natürlich gerne mithören oder können in der Bücherei schmökern.

Die Stadtbücherei Höchstädt sucht auch weiterhin Vorleser, die dieses Angebot unterstützen. Alle vorlesebegeisterten Mütter, Väter, Omas und Opas sind herzlich willkommen. Bitte sprechen Sie mit der Büchereileitung!

06/09/2024 - 18/09/2024

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Yoga-Kurse; Eva Stiller

Veranstaltungsort: Schwenninger Schulhaus

Schwenningen, Bayern