Amtliche Bekanntmachung Stadt Höchstädt Aufstellung des Bebauungsplanes „Kohlplatte - Änderung“, Gemarkung Höchstädt Billigung der Aufstellungsunterlagen Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
15. Oktober 2025
Bauleitplanung
Höchstädt
Links & Unterlagen
Der Stadtrat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kohlplatte- Änderung“, Gemarkung Höchstädt, beschlossen.
ERFORDERNIS DER PLANAUFSTELLUNG
Die Stadt Höchstädt a. d. Donau entwickelte ein Gesamtpaket mit Verkehrsmaßnahmen zur
Entlastung des Verkehrs in der Innenstadt. Hiernach wurde entlang der Lutzinger Straße ein
Radweg ausgeführt sowie die Anton-Wagner-Straße zwischen Bahnlinie und Wasseraufbereitungsfirma Grünbeck ausgebaut und zur Staatsstraße umgewidmet.
Der Ausbau der Anton-Wagner-Straße, die am Schipfel-Kreisel beginnt und bis zur Oberglauheimer Straße verlängert wurde, wird den Schwerlastverkehr aus der Innenstadt lenken. Dies soll zusätzlich u. a. die Lutzinger Straße, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße und Donauwörther Straße entlasten.
Gleichzeitig konnte durch Umsetzung dieser Maßnahmen das bestehende Gelände der Firma Grünbeck entsprechend des Betriebskonzeptes 2040 neu und zukunftssicher erschlossen werden. Die Anton-Wagner-Straße erhielt im Rahmen des Ausbaus zwei Zufahrten mit Linksabbiegerspur zur Firma Grünbeck. Ein Geh- und Radweg verläuft parallel zur Straße. Die Verkehrsmaßnahmen dienten dabei nicht als Ersatz einer Nord-Umgehung der B 16.
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Kohlplatte“ mit der 1. und 2. Änderungssatzung stimmt
auf Grund vorstehender Punkte nicht mehr vollständig mit der umliegenden Erschließungssituation überein. Auch die geplante Industriestraße im Bereich der Gewerbeflächen ist im bisweilen festgesetzten Umfang nicht mehr erforderlich und soll mit einer Wendeanlage versehen werden. Darüber hinaus wurde im Westen des Plangebietes, im Bereich Am Fallenweg, die Erschließung anders als damalig vorgesehen umgesetzt.
Die Stadt Höchstädt a. d. Donau möchte daher den Bebauungsplan „Kohlplatte“ an die umgesetzten und zwischenzeitlich geänderten Verkehrsführungen sowie den Ausbau der
Anton-Wagner-Straße und der Lutzinger Straße anpassen.
Zusätzlich werden die bestehenden Festsetzungen an die bereits vorhandenen Bebauungen,
welche durch Befreiungen genehmigt wurden, sowie an künftige Planungen angepasst. Dies
soll die Weiterentwicklung der bestehenden Firma Grünbeck ermöglichen, um den Standort
und die Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
Die Bebauungsplanänderung dient somit der Anpassung des Plangebietes an heutige Nutzungsanforderungen und den Bestand der Verkehrsführung innerhalb des Siedlungsbereiches.
Der vorliegende Bebauungsplan „Kohlplatte – Änderung“ ersetzt den rechtskräftigen
Bebauungsplan „Kohlplatte“ mit der 1. und 2. Änderungssatzung.
Durch die Planung werden öffentliche Wege (Flurstücke gegenwärtig: 2071 und 2071/1)
jeweils teilweise eingezogen, da diese Teil der geplanten Bauflächen werden.
Damit verlieren sie jegliche Verkehrsbedeutung.
EINORDNUNG IN BESTEHENDE RECHTSVERHÄLTNISSE UND UMFELD
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kohlplatte – Änderung“ umfasst, neben bisher nicht überplanten Flächen, den Bebauungsplan „Kohlplatte“ (rechtskräftig 02.08.1976) und ersetzt diesen Bebauungsplan „Kohlplatte“ mit 1. Änderungssatzung
(rechtskräftig seit 19.12.1983) und 2. Änderungssatzung (rechtskräftig seit 15.07.1983).
Folgende Bebauungspläne grenzen an das Plangebiet an bzw. werden von diesem teilweise
überplant:
- Bebauungsplan „Am Fallenweg“ aus dem Jahr 1963 im Westen (mit Aufstellung des
Bebauungsplanes „Kohlplatte“ bereits im Bereich der Straße Am Fallenweg überplant)
- Bebauungsplan „Nord“ aus dem Jahr 1975 im Norden
- Bebauungsplan „Am Bahnhof“ aus dem Jahr 2000 im Westen (Änderung des Bebauungsplanes „Am Bahnhof“ befindet sich derzeit im Verfahren)
Etwa 30 m östlich entlang der Straße An der Kohlplatte liegt der Bebauungsplan
„Oberglauheimer Straße“. Südlich des Geltungsbereiches, südlich der Bahntrasse, liegt der
Bebauungsplan „Pfaffenmühle“.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die nachstehend genannten
Flurstücke der Gemarkung Höchstädt a. d. Donau:
1912/22, 2050, 2050/1, 2050/3, 2050/4, 2050/7, 2050/8, 2050/9, 2051/1, 2051/2, 2051/3,
2051/4, 2051/5, 2051/6, 2051/7, 2051/8, 2051/9, 2051/10, 2051/11, 2052, 2053, 2056, 2057, 2057/1, 2060, 2069, 2069/2, 2069/3, 2069/4, 2069/5, 2069/6, 2070, 2070/1, 2070/2, 2071, 2071/1, 2071/3, 2072/1, 2072/2, 2073, 2073/1, 2074, 2075, 2076, 2077, 2078, 2080, 2085, 2086,2086/1, 2086/2, 2087/1, 2090, 2090/1, 2091, 2091/1, 2091/2, 2091/3, 2091/4, 2091/5, 2093, 2093/1, 2093/2, 2093/3, 2093/4, 2093/5, 2093/6, 2093/7, 2093/8, 2648, 2648/1, 2648/3, 2648/4, 2648/6, 2648/7 und Teilflächen der Flurstücke 1912/2, 2042/28, 2050/5, 2087, 2094, 2096, 2210, 2210/1, 2210/2, 2210/4 und 2310.
Angrenzende Flurstücke sind 1807, 1807/1, 1807/2, 1808, 1810, 1812, 1909/1, 1909/12, 1909/13, 1909/14, 2036/23, 2036/31, 2040, 2041, 2042/1, 2042, 2042/32, 2042/33, 2042/34, 2042/36, 2042/37, 2042/38, 2042/39, 2042/40, 2042/41, 2042/42, 2042/43, 2042/44, 2047, 2048, 2048/1, 2048/2, 2048/3, 2048/4, 2048/5, 2048/6, 2048/7, 2048/8, 2048/9, 2050/6, 2094/1, 2094/3, 2094/4, 2094/5, 2094/6, 2094/7, 2094/8, 2094/11, 2094/12, 2095, 2209, 2213, 2268/1, 2305, 2309, 2314, 2314/8, 2800, 2801 und 2801/4.
Die entsprechenden Unterlagen lagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der benachbarten Gemeinden sowie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Zeit vom 01.02.2022 bis 04.03.2022 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen fand am 29.09.2025 statt.
In gleicher Sitzung vom 29.09.2025 wurden der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kohlplatte – Änderung“ gefasst.
Die überarbeiteten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kohlplatte – Änderung“, die Planzeichnung, der Textteil, die Begründung, der Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung jeweils in der Fassung vom 29.09.2025, und die umweltbezogenen Informationen liegen nunmehr vom 20.10.2025 bis 24.11.2025 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16, während der jeweiligen Dienststunden zur Einsichtnahme aus (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch).
Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Höchstädt (www.hoechstaedt.de) bzw. Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt (vg-hoechstaedt.de/bekanntmachungen) eingesehen werden.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitungsportal) zugänglich gemacht.
Bezüglich der umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB, wird darauf hingewiesen, dass für den Bebauungsplan ein Umweltbericht mit der Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter erstellt wurde. Zusammenfassend ergibt sich daraus, dass bei Umsetzung des Bebauungsplanes „Kohlplatte – Änderung“ unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich, es zu keiner erheblichen Beeinflussung dieser Schutzgüter kommt.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Im Rahmen der Auslegung können Bedenken und Anregungen zu dieser Planung abgegeben werden. Diese sind primär elektronisch an
Nicht fristgerechte Stellungnahmen können nach den Maßgaben des § 4a Absatz 6 Satz 1 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.