5. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzkette“, Gemarkung Mörslingen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung des Zustimmungsbeschlusses Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Bau
09. Oktober 2025
Bauleitplanung
Finningen
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Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes soll das vorhandene Gewerbegebiet an eine veränderte Erschließungskonzeption sowie die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Aufgrund des bestehenden Gewerbegebietes kann auf bereits vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen werden.
Hierzu soll im Geltungsbereich entsprechend der gegenwärtigen örtlichen Situation eine Stichstraße planungsrechtlich gesichert werden. Darüber hinaus sollen die Einfahrten zu den Grundstücken planungsrechtlich gesichert werden.
Die Verkehrsflächen werden entsprechend des zuvor beschriebenen Planungszieles an die örtliche Situation und das neue Erschließungskonzept angepasst. Infolge der geänderten Erschließungskonzeption erfolgt eine Anpassung der mit Baugrenzen festgesetzten Baufenster für das Gewerbegebiet.
Die Baugrenzen im nördlichen Bereich werden angepasst. So werden die Baugrenzen mit einem Abstand von 15 m vom Fahrbahnrand der DLG 37 festgesetzt und dieser Bereich ohne Ein- und Ausfahrten gekennzeichnet.
Mit Änderung des Bebauungsplanes werden gleichzeitig Pflanzbindungen der bestehenden Bäume festgesetzt und diese gesichert. Die im Bebauungsplan bestehenden Versorgungsleitungen werden mit einem Leitungsrecht gesichert. Im Geltungsbereich wurde eine Fläche für die Versorgung mit der Zweckbestimmung Elektrizität festgesetzt. Die Grundstücksgrenzen der westlichen Grundstücke sollen erweitert werden und der 5 m breite Grünstreifen wurde versetzt und im Bebauungsplan „Kreuzkette – Erweiterung“ mit aufgenommen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die nachstehend genannten Flurstücke der Gemarkung Mörslingen:
Flurstücke 175, 175/1, 175/3, 175/4, 175/5, 176, 177, 178, 178/2, 178/3, 175/4, 178/5, 178/6, 178/7, 178/8, 178/9, 178/10, 178/17, 179, 179/7, 179/9, 179/10, 880 und Teilflächen der Flurstücke 22, 22/7, 22/8, 179, 179/8 und 879/1.
Die angrenzenden Nachbarflurstücke sind:
Flurstücke 161, 172, 174, 180/1, 180/3, 180/5, 180/6, 874, 874/2, 874/4, 874/5, 874/9, 874/10, 874/11, 874/13, 876, 877, 878, 879, und 881/1.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 25.09.2025 zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzkette“, Gemarkung Mörslingen, wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gegeben.
Zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan (Bebauungsplanentwurf, Textteil, Begründung und Umweltbericht mit Eingriffsregelung und Grünordnung, jeweils in der Fassung vom 25.09.2025, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 29.03.2022 mit Ergänzung vom 03.09.2025 und Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung vom 12.07.2022 liegen deshalb in der Zeit
vom 13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-
Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16, sowie in der Gemeindekanzleien Finningen, Johann-Bösl-Straße 1, 89435 Finningen und Mörslingen, Deisenhofer Straße 10, 89435 Finningen, während der jeweiligen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitungsportal) zugänglich gemacht.
Während dieses Zeitraums werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und, soweit relevant, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.
In dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung, es können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach den Maßgaben des § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Gleichzeitig mit dieser frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Finningen, den 08.10.2025
Klaus Friegel
1. Bürgermeister