Zum Hauptinhalt springen

Gemeinde Finningen 1. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“, Gemarkung Oberfinningen; Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes nach § 2 Absatz 1 BauGB Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13


Bekanntmachung vom

09. Oktober 2025

Art

Bauleitplanung

betroffen

Finningen

Links & Unterlagen

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.06.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ im beschleunigten Verfahren beschlossen (§§ 1 Absatz 8, 13 a Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 4 Baugesetzbuch).

 

Anstoß für die vorliegende 1. Änderung ist ein konkretes Bauvorhaben der Firma LMB Lettner Metallbearbeitung GmbH. Die Firma beabsichtigt die Errichtung eines Heizgebäudes für Nahwärme neben ihrem vorhandenen Gebäude auf dem Gelände.

Um das konkrete Bauvorhaben zu realisieren, ist die Änderung des Bebauungsplanes

„Alte Ziegelei“ notwendig. Im westlichen Bereich des Löschwasserteiches wird die Grünfläche in Gewerbegebiet geändert. Die Änderung ist erforderlich um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu gewährleisten.

Aufgrund des bestehenden Gewerbegebiets kann auf bereits vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen werden.

Innerhalb der Fläche besteht bereits der Bebauungsplan „Alte Ziegelei“, rechtskräftig seit 06.09.2018.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst das nachstehend genannte Flurstück der Gemarkung Oberfinningen:

Flurstück Nr. 65.

Die angrenzenden Nachbarflurstücke sind:

Flurstücke der Gemarkung Oberfinningen Nr. 65/1, 65/2, 396, 397.

 

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung (BP der Innenentwicklung) handelt, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

 

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken sowie den
wesentlichen Auswirkungen der Planung mit der Möglichkeit zur Äußerung soll
gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Die Unterlagen (Planzeichnung, Textteil, Begründung, jeweils i.d.F. vom 25.09.2025) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, werden nunmehr vom 20.10.2025 bis 12.11.2025 im Rathaus der VG Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16, sowie in den Gemeindekanzleien Finningen, Johann-Bösl-Straße 1, 89435 Finningen und Mörslingen, Deisenhofer Straße 10, 89435 Finningen, während der üblichen Dienststunden bereit gehalten. Dort können während dieser Frist Äußerungen vorgebracht werden (§ 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB).

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitungsportal) zugänglich gemacht.

 

Die Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.

 

Die Entscheidung darüber wird durch den Gemeinderat im Rahmen des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses getroffen. In der danach stattfindenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) - Ort und Zeitpunkt der Auslegung bitten wir den Anschlägen an den Gemeindetafeln Mörslingen (Friedhof), Oberfinningen (Bushaltestelle) und Unterfinningen (Ringeisenstraße) zu entnehmen - kann das Ergebnis dieser Abwägung eingesehen werden. Eine darüber hinausgehende gesonderte Benachrichtigung über die Entscheidung ist gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches nicht vorgesehen.

 

Ergänzender Hinweis gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 3 BauGB:

Im beschleunigten bzw. vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

§ 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

 

Finningen, den 08.10.2025

 

Klaus Friegel

1. Bürgermeister