Mit Verordnung des Landratsamts Dillingen vom 01.02.2024 wurde das Wasserschutzgebiet (WSG) Höchstädt verändert bzw. neu ausgewiesen.
Am 22.11.2022 hat die Stadt Höchstädt zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen bei betroffenen Grundstückseigentümern eine Vereinbarung mit dem Bayerischen Bauernverband getroffen, wonach Ausgleichszahlungen nach einem vordefinierten Schlüssel geleistet werden können. Die Vereinbarung entspricht dem Grunde nach einem zwischen Bauernverband und Rieswasserversorgung geschlossenen Vertrag. Damit die Vereinbarung für das konkrete Grundstück wirksam wird, muss ein separater Vertrag zwischen jedem Grundstückseigentümer und der Stadt Höchstädt geschlossen werden. Nähere Informationen finden Sie dazu in den beiliegenden Unterlagen.
Derzeit mehren sich aufgrund der nasskalten Jahreszeit die Krankheitsfälle in unseren Einrichtungen.
Leider sind im Moment keine Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten, die im Notfall zusätzlich beschäftigt werden könnten. Insbesondere für die berufstätigen Eltern ist eine zuverlässige Betreuung Voraussetzung zur Erhaltung ihres Arbeitsplatzes. Um dies sicherstellen zu können, sind wir auf Aushilfskräfte angewiesen, die relativ unkompliziert spontan aushelfen könnten.
Gerade bei kleinen Kindern würden zusätzliche tröstende Arme eine Entlastung für das dezimierte pädagogische Personal bedeuten.
Bitte melden Sie sich, ob und an welchen Wochentagen Sie im Bedarfsfall gegen Bezahlung bei uns aushelfen könnten. Wir sammeln zunächst alle Bewerbungen und werden Ihnen zeitnah Informationen über die weitere Vorgehensweise geben.
Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihre Bereitschaft zur Unterstützung!
Kontaktadresse:
Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt Tel: 09074 44-45; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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Wahlergebnisse
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Unter den links stehenden Links gelangen Sie zu den Wahlergebnissen des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau und des Landratsamtes Donau-Ries.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen der Grundsteuerreform werden ab dem Kalenderjahr 2025 die Grundsteuererhebung nach neuem Recht erlassen (vgl. § 266 Abs. 4 BewG). Die vor dem 01.01.2025 erlassenen Bescheide werden zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.
Um Überzahlungen oder Fehlbeträge zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge bei der Bank bis zum Erhalt des neuen Bescheides entsprechend anzupassen und vorübergehend auszusetzen.
Sollten Sie als Grundstückseigentümer eine Abbuchung der Grundsteuer wünschen, senden Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat in
Originalunterschrift an uns zurück. Das Formular finden Sie unter Sepa-Lastschriftmandat
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt
- Fachbereichszuordnung (bei Verwaltungsthemen):
Kämmerei, Zuschüsse & Abgaben
Status: Die Grundsteuerbescheide wurden zugestellt.
Am 23. November 2021 wurde durch den Bayerischen Landtag das neue Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses gilt für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.
Das Grundsteuerverfahren funktioniert zweistufig. Zunächst wird durch das Finanzamt ein sogenannter Grundsteuer-Messbescheid erlassen. Das Bayerische Grundsteuergesetz setzt hierbei für die Grundsteuer A das bundeseinheitliche Ertragswertmodell und für die Grundsteuer B das rein bayerische wertunabhängige Flächenmodell um. Details hierzu können Sie der Informationsseite des Bayerischen Landesamts für Steuern entnehmen (vgl. Link).
Der Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts ist anschließend die Grundlage der Kämmerei zum Erlass des Grundsteuerbescheids, indem der Messbescheid des Finanzamt mit den gemeindlichen Hebesätzen multipliziert werden.
Hebesätze für 2025
Die Hebesätze der einzelnen Gemeinden wurden im 4. Quartal 2024 durch die einzelnen Stadt- bzw. Gemeinderäte neu festgesetzt.
Die Verwaltungsgemeinschaft und Ihre Gemeinden sind dabei bestrebt, die Grundsteuerreform einkommensneutral umzusetzen, d.h. keine (verdeckten) Mehr- oder Mindereinnahmen durch den Systemwechsel zu erwirtschaften. Ziel ist daher eine Anpassung der Hebesätze auf ein Niveau, welche ein vergleichbares Gesamtgrundsteueraufkommen als Finanzgrundlage für die zahlreichen kommunalen Aufgaben generiert. Aufgrund des Wechsels der Berechnungsgrundlage durch den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts wird es dennoch für einen Teil der Grundstückseigentümer zu individuellen Erhöhungen oder Senkungen der Steuer kommen. Diese individuellen Änderungen sind durch die Kämmerei nicht beinflussbar.
Blindheim |
Grundsteuer A: 330 Punkte Grundsteuer B: 145 Punkte
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Finningen |
Grundsteuer A: 400 Punkte Grundsteuer B: 150 Punkte
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Höchstädt |
Grundsteuer A: 355 Punkte Grundsteuer B: 255 Punkte
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Lutzingen |
Grundsteuer A: 420 Punkte Grundsteuer B: 135 Punkte
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Schwenningen |
Grundsteuer A: 400 Punkte Grundsteuer B: 130 Punkte
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Hinweise
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Kämmerei kann aktuell keine Auskunft über das künftige individuelle Grundsteueraufkommen geben. Wir bitten daher von Rückfragen abzusehen.
- Die Kämmerei ist nicht der richtige Ansprechpartner für Einwendungen gegen den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts. Die Einwendungen müssen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden (vgl. Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuer-Messbescheids).
- Die Kämmerei kann bestehende oder offene Einwendungen gegen den Grundsteuer-Messbescheid nicht im Rahmen des Grundsteuerbescheids berücksichtigen. Nur Änderungen, die der Kämmerei vom Finanzamt mitgeteilt werden, können berücksichtigt werden. Sollten spätere Änderungen zu Überzahlungen führen, werden überzahlte Grundsteuern durch die Kämmerei erstattet.
- Im Rahmen der Grundsteuerreform werden ab dem Kalenderjahr 2025 die Grundsteuererhebung nach neuem Recht erlassen (vgl. § 266 Abs. 4 BewG). Die vor dem 01.01.2025 erlassenen Bescheide sind zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.
Wichtige Informationen für Grundsteuerzahler per Dauerauftrag
Um Überzahlungen oder Fehlbeträge zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge bei der Bank bis zum Erhalt des neuen Bescheides entsprechend anzupassen und vorübergehend auszusetzen.
Sollten Sie als Grundstückseigentümer alternativ eine Abbuchung der Grundsteuer wünschen, senden Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat in Originalunterschrift an uns zurück. Das Formular finden Sie unter Sepa-Lastschriftmandat
Die Chorleiterin Marianne Rieder und die Mitglieder des Kammerchores Calypso aus Höchstädt, bitten dringend um Zuwachs, besonders bei den Männerstimmen.
Das Repertoire des Chores zeichnet sich durch Vielfalt aus. (Calypso bedeutet Vielfalt) Der Chor hat seit seiner Gründung vor fast 30 Jahren Literatur aus allen Epochen und Genres interpretiert. Wenn bei der momentan sehr geringen Anzahl von Sängern einige krankheitsbedingt ausfallen, entsteht eine sehr problematische Situation, vor allem bei den Männerstimmen. Deshalb wäre es schön, wenn sich einige Herren angesprochen fühlen würden, einmal bei uns zu schnuppern um die Freude am Singen und unserer Gemeinschaft zu entdecken. Es ist nachgewiesen, dass das Singen die persönliche Stimmung beflügelt und das Immunsystem positiv beeinflusst.
Momentan übt der Chor für ein Konzert am 29. und 30.03. mit Chansons, Evergreens und Schlager. Das meiste aus diesem Genre ist dem Publikum bestens bekannt, wie z.B. Lieder von den Beatles, Udo Jürgens, Nena u.a.
Tenöre und Bässe, die evtl. schon im Chor oder auch früher gerne in Schulen und Vereinen gesungen haben, sind gerne willkommen. Hilfreich wäre auch ein wenig Erfahrung mit einem Musikinstrument und der damit verbundenen Notenkenntnis. Die Stimmschulung erfolgt, falls jemand schon länger nicht mehr aktiv gesungen hat, mit einem Einsingen vor jeder Probe um 19.45 Uhr.
Die Proben finden wöchentlich am Mittwoch von 19.45 bis 21.30 Uhr im Pfarrheim in Höchstädt statt. Während der Ferien sind keine Proben.
Kontaktadresse: Marianne Rieder, Tel.: 09074/1750
Die Gemeinde Schwenningen
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Kinderpfleger (m/w/d)
befristet als Krankheitsvertretung in Teilzeit mit 25 Wochenstunden im Kindergarten Gremheim
Das bringen Sie mit
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur pädagogischen Ergänzungskraft
- Teamfähigkeit und selbständige Arbeitsweise
- Flexibilität und Motivation
- Begeisterung für die Arbeit mit Kindern
Wir bieten Ihnen
- eine abwechslungsreiche und spannende Tätigkeit
- leistungsgerechte Bezahlung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE)
Bereit für eine neue Herausforderung?
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 21. März 2025.
Bitte mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungs- bzw. Arbeitszeugnisse)
· per Post: Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Personalbüro, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt a.d.Donau
· per E-Mail: als gebündelte PDF-Datei an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Wir senden die Bewerbungsunterlagen nicht zurück, verwenden Sie deshalb nur Kopien.
Für Fragen steht Ihnen Frau Trollmann unter der Nummer 09074 44-17 oder Frau Reiter (Leitung) unter 09070 1717 sehr gerne zur Verfügung.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt, sondern entsprechend den Datenschutzbestimmungen vernichtet werden.
In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat im Januar der Mikrozensus 2025 begonnen. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Erhebung wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Bereits seit 1957 wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zu ihren Lebensbedingungen befragt. In Bayern sind das aktuell rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten, die mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik die im Freistaat ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung.
Nähere Informationen finden Sie unter links stehendem Link.
Die Gemeinde Blindheim bietet zum 01. September 2025 eine Stelle als Praktikant (m/w/d) im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) im Kindergarten Blindheim.
Freue Dich auf:
- die spannende und verantwortungsvolle Aufgabe gemeinsam Kinder fit für das Leben zu machen, ihre Entdeckerfreude und Individualität zu stärken und zu fördern
- alle Möglichkeiten eigene Ideen einzubringen und umzusetzen
- die Begleitung durch pädagogisches Qualitätsmanagement und Fachberatung
- regelmäßige Team-Besprechungen, Anleitergespräche und Klausurtage
- eine wertschätzende Führungskultur
Wir freuen uns, wenn Du:
- über eine Anmeldung und/oder Zusage an einer Fachakademie verfügst
- Begeisterung und Leidenschaft für die pädagogische Arbeit mit Kindern mitbringst
- Engagement und eigene Ideen einbringen magst
- Einfühlsamkeit, Aufmerksamkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit hast, dich auf die Bedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern einzustellen
- Teamfähigkeit und Flexibilität wertschätzt
- eine Masernimmunität sowie ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen kannst
Wir bieten:
- eine Vergütung gemäß dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst – Praktikantinnen und Praktikanten (TVöD)
Bereit für eine neue Herausforderung?
Wir freuen uns auf deine schriftliche Bewerbung bis Freitag, 30.05.2025. Bitte ergänze deine Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungs- bzw. Arbeitszeugnissen).
per Post: Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, PersonalbüroHerzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt a.d.Donau
per E-Mail: als gebündelte PDF-Datei an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Wir senden die Bewerbungsunterlagen nicht zurück, deshalb bitte nur Kopien verwenden.
Für Fragen stehen Frau Gerda Trollmann (09074 44-17, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder Kindergartenleiterin Kornelia Ozga (09074 6228, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) gerne zur Verfügung.