Mit Verordnung des Landratsamts Dillingen vom 01.02.2024 wurde das Wasserschutzgebiet (WSG) Höchstädt verändert bzw. neu ausgewiesen.
Am 22.11.2022 hat die Stadt Höchstädt zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen bei betroffenen Grundstückseigentümern eine Vereinbarung mit dem Bayerischen Bauernverband getroffen, wonach Ausgleichszahlungen nach einem vordefinierten Schlüssel geleistet werden können. Die Vereinbarung entspricht dem Grunde nach einem zwischen Bauernverband und Rieswasserversorgung geschlossenen Vertrag. Damit die Vereinbarung für das konkrete Grundstück wirksam wird, muss ein separater Vertrag zwischen jedem Grundstückseigentümer und der Stadt Höchstädt geschlossen werden. Nähere Informationen finden Sie dazu in den beiliegenden Unterlagen.
Derzeit mehren sich aufgrund der nasskalten Jahreszeit die Krankheitsfälle in unseren Einrichtungen.
Leider sind im Moment keine Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten, die im Notfall zusätzlich beschäftigt werden könnten. Insbesondere für die berufstätigen Eltern ist eine zuverlässige Betreuung Voraussetzung zur Erhaltung ihres Arbeitsplatzes. Um dies sicherstellen zu können, sind wir auf Aushilfskräfte angewiesen, die relativ unkompliziert spontan aushelfen könnten.
Gerade bei kleinen Kindern würden zusätzliche tröstende Arme eine Entlastung für das dezimierte pädagogische Personal bedeuten.
Bitte melden Sie sich, ob und an welchen Wochentagen Sie im Bedarfsfall gegen Bezahlung bei uns aushelfen könnten. Wir sammeln zunächst alle Bewerbungen und werden Ihnen zeitnah Informationen über die weitere Vorgehensweise geben.
Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihre Bereitschaft zur Unterstützung!
Kontaktadresse:
Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt Tel: 09074 44-45; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- Fachbereichszuordnung (bei Verwaltungsthemen):
Bürgerservice
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Informationen zum Ablauf
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Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 den Deutschen Bundestag gemäß Art. 68 des Grundgesetzes aufgelöst und den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags auf Sonntag, den 23. Februar 2025 bestimmt. Die Wahl wird wie üblich am Wahltag von 8 bis 18 Uhr stattfinden.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vorgezogenen Neuwahl verkürzte Fristen gelten. Sie haben hierzu nun bereits eine Wahlbenachrichtigung mit der Anschrift des Wahlraums sowie der Eintragungsnummer im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde erhalten. Haben Sie bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten, melden Sie sich umgehend bei uns.
Umzug
Ziehen Sie im Januar / Februar 2025 um, richtet sich die für Sie zuständige Gemeinde bzw. das für Sie bestimmte Wahllokal nach dem konkreten Ummeldedatum. Informationen hierzu finden Sie
hier.
Briefwahl
Allgemeine Informationen zur Briefwahl finden Sie hier.
Beantragung
Wahlberechtigte können Ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes auch durch Briefwahl ausüben. Dazu erhalten Sie mit der Wahlbenachrichtigung wie gewohnt die Möglichkeit der einfachen und unkomplizierten Beantragung durch QR-Code bzw. schriftlicher Nachricht. Die Beantragung ist bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau, Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt a.d.Donau, Zimmer 2 (EG) zudem mündlich (persönlich, nicht aber telefonisch) möglich. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.
Versand der Briefwahlunterlagen
Status:Der Versand der Briefwahlunterlagen läuft derzeit.
Rücksendung
Der fertig ausgefüllte Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, trägt die Wählerin bzw. der Wähler. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.
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Diese Information wird fortlaufend aktualisiert. Rechtsverbindlich sind allein die Angaben in den öffentlichen Bekanntmachungen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie
hier.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen der Grundsteuerreform werden ab dem Kalenderjahr 2025 die Grundsteuererhebung nach neuem Recht erlassen (vgl. § 266 Abs. 4 BewG). Die vor dem 01.01.2025 erlassenen Bescheide werden zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.
Um Überzahlungen oder Fehlbeträge zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge bei der Bank bis zum Erhalt des neuen Bescheides entsprechend anzupassen und vorübergehend auszusetzen.
Sollten Sie als Grundstückseigentümer eine Abbuchung der Grundsteuer wünschen, senden Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat in
Originalunterschrift an uns zurück. Das Formular finden Sie unter Sepa-Lastschriftmandat
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt
- Fachbereichszuordnung (bei Verwaltungsthemen):
Kämmerei, Zuschüsse & Abgaben
Status: Die Grundsteuerbescheide wurden zugestellt.
Am 23. November 2021 wurde durch den Bayerischen Landtag das neue Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses gilt für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.
Das Grundsteuerverfahren funktioniert zweistufig. Zunächst wird durch das Finanzamt ein sogenannter Grundsteuer-Messbescheid erlassen. Das Bayerische Grundsteuergesetz setzt hierbei für die Grundsteuer A das bundeseinheitliche Ertragswertmodell und für die Grundsteuer B das rein bayerische wertunabhängige Flächenmodell um. Details hierzu können Sie der Informationsseite des Bayerischen Landesamts für Steuern entnehmen (vgl. Link).
Der Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts ist anschließend die Grundlage der Kämmerei zum Erlass des Grundsteuerbescheids, indem der Messbescheid des Finanzamt mit den gemeindlichen Hebesätzen multipliziert werden.
Hebesätze für 2025
Die Hebesätze der einzelnen Gemeinden wurden im 4. Quartal 2024 durch die einzelnen Stadt- bzw. Gemeinderäte neu festgesetzt.
Die Verwaltungsgemeinschaft und Ihre Gemeinden sind dabei bestrebt, die Grundsteuerreform einkommensneutral umzusetzen, d.h. keine (verdeckten) Mehr- oder Mindereinnahmen durch den Systemwechsel zu erwirtschaften. Ziel ist daher eine Anpassung der Hebesätze auf ein Niveau, welche ein vergleichbares Gesamtgrundsteueraufkommen als Finanzgrundlage für die zahlreichen kommunalen Aufgaben generiert. Aufgrund des Wechsels der Berechnungsgrundlage durch den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts wird es dennoch für einen Teil der Grundstückseigentümer zu individuellen Erhöhungen oder Senkungen der Steuer kommen. Diese individuellen Änderungen sind durch die Kämmerei nicht beinflussbar.
Blindheim |
Grundsteuer A: 330 Punkte Grundsteuer B: 145 Punkte
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Finningen |
Grundsteuer A: 400 Punkte Grundsteuer B: 150 Punkte
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Höchstädt |
Grundsteuer A: 355 Punkte Grundsteuer B: 255 Punkte
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Lutzingen |
Grundsteuer A: 420 Punkte Grundsteuer B: 135 Punkte
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Schwenningen |
Grundsteuer A: 400 Punkte Grundsteuer B: 130 Punkte
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Hinweise
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Kämmerei kann aktuell keine Auskunft über das künftige individuelle Grundsteueraufkommen geben. Wir bitten daher von Rückfragen abzusehen.
- Die Kämmerei ist nicht der richtige Ansprechpartner für Einwendungen gegen den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts. Die Einwendungen müssen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden (vgl. Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuer-Messbescheids).
- Die Kämmerei kann bestehende oder offene Einwendungen gegen den Grundsteuer-Messbescheid nicht im Rahmen des Grundsteuerbescheids berücksichtigen. Nur Änderungen, die der Kämmerei vom Finanzamt mitgeteilt werden, können berücksichtigt werden. Sollten spätere Änderungen zu Überzahlungen führen, werden überzahlte Grundsteuern durch die Kämmerei erstattet.
- Im Rahmen der Grundsteuerreform werden ab dem Kalenderjahr 2025 die Grundsteuererhebung nach neuem Recht erlassen (vgl. § 266 Abs. 4 BewG). Die vor dem 01.01.2025 erlassenen Bescheide sind zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.
Wichtige Informationen für Grundsteuerzahler per Dauerauftrag
Um Überzahlungen oder Fehlbeträge zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge bei der Bank bis zum Erhalt des neuen Bescheides entsprechend anzupassen und vorübergehend auszusetzen.
Sollten Sie als Grundstückseigentümer alternativ eine Abbuchung der Grundsteuer wünschen, senden Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat in Originalunterschrift an uns zurück. Das Formular finden Sie unter Sepa-Lastschriftmandat
Die Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n IT-Systemadministrator (m/w/d) in Vollzeit in unbefristeter Vollzeitbeschäftigung (39 Wochenstunden).
Diese Aufgaben erwarten Sie
- Administration und Wartung der IT - Systemlandschaft
- Sicherstellung der Verfügbarkeit und Sicherheit der IT-Systeme gemäß geltender Datenschutz – und Sicherheitsvorgaben
- Installation, Konfiguration und Pflege von Hard- und Software
- Analyse und Behebung von Störungen im IT-Betrieb
- Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von IT-Projekten
- Schulung und Unterstützung der Mitarbeiter*innen im Umgang mit IT-Systemen
Das bringen Sie mit
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium (Uni/FH) im Bereich Informatik oder eine abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker Systemintegration (m/w/d)
- Fundierte Kenntnisse in der Administration von Windowssystemen
- Erfahrung in der Netzwerktechnik
- Kenntnisse im Bereich der Virtualisierung
- Hohe Problemlösungskompetenz und eine selbständige, strukturierte Arbeitsweise
- Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und Serviceorientierung
Das dürfen Sie von uns erwarten
- Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- Flexible Arbeitszeiten
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz mit zusätzlichen Sozialleistungen (Zusatzversorgungskasse, Bike-Leasing)
- Leistungsgerechte Bezahlung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Bereit für eine neue Herausforderung?
Wie freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungs- bzw. Arbeitszeugnisse) bis zum 14. Februar 2025 an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Wir senden die Bewerbungsunterlagen nicht zurück, verwenden Sie deshalb nur Kopien.
Offene Fragen beantwortet Ihnen Herr Geschwentner gerne telefonisch unter 09074 44-30.
Die Chorleiterin Marianne Rieder und die Mitglieder des Kammerchores Calypso aus Höchstädt, bitten dringend um Zuwachs, besonders bei den Männerstimmen.
Das Repertoire des Chores zeichnet sich durch Vielfalt aus. (Calypso bedeutet Vielfalt) Der Chor hat seit seiner Gründung vor fast 30 Jahren Literatur aus allen Epochen und Genres interpretiert. Wenn bei der momentan sehr geringen Anzahl von Sängern einige krankheitsbedingt ausfallen, entsteht eine sehr problematische Situation, vor allem bei den Männerstimmen. Deshalb wäre es schön, wenn sich einige Herren angesprochen fühlen würden, einmal bei uns zu schnuppern um die Freude am Singen und unserer Gemeinschaft zu entdecken. Es ist nachgewiesen, dass das Singen die persönliche Stimmung beflügelt und das Immunsystem positiv beeinflusst.
Momentan übt der Chor für ein Konzert am 29. und 30.03. mit Chansons, Evergreens und Schlager. Das meiste aus diesem Genre ist dem Publikum bestens bekannt, wie z.B. Lieder von den Beatles, Udo Jürgens, Nena u.a.
Tenöre und Bässe, die evtl. schon im Chor oder auch früher gerne in Schulen und Vereinen gesungen haben, sind gerne willkommen. Hilfreich wäre auch ein wenig Erfahrung mit einem Musikinstrument und der damit verbundenen Notenkenntnis. Die Stimmschulung erfolgt, falls jemand schon länger nicht mehr aktiv gesungen hat, mit einem Einsingen vor jeder Probe um 19.45 Uhr.
Die Proben finden wöchentlich am Mittwoch von 19.45 bis 21.30 Uhr im Pfarrheim in Höchstädt statt. Während der Ferien sind keine Proben.
Kontaktadresse: Marianne Rieder, Tel.: 09074/1750
In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat im Januar der Mikrozensus 2025 begonnen. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Erhebung wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Bereits seit 1957 wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zu ihren Lebensbedingungen befragt. In Bayern sind das aktuell rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten, die mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik die im Freistaat ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung.
Nähere Informationen finden Sie unter links stehendem Link.
Die Gemeinde Blindheim bietet zum 01. September 2025 eine Stelle als Praktikant (m/w/d) im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) im Kindergarten Blindheim.
Freue Dich auf:
- die spannende und verantwortungsvolle Aufgabe gemeinsam Kinder fit für das Leben zu machen, ihre Entdeckerfreude und Individualität zu stärken und zu fördern
- alle Möglichkeiten eigene Ideen einzubringen und umzusetzen
- die Begleitung durch pädagogisches Qualitätsmanagement und Fachberatung
- regelmäßige Team-Besprechungen, Anleitergespräche und Klausurtage
- eine wertschätzende Führungskultur
Wir freuen uns, wenn Du:
- über eine Anmeldung und/oder Zusage an einer Fachakademie verfügst
- Begeisterung und Leidenschaft für die pädagogische Arbeit mit Kindern mitbringst
- Engagement und eigene Ideen einbringen magst
- Einfühlsamkeit, Aufmerksamkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit hast, dich auf die Bedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern einzustellen
- Teamfähigkeit und Flexibilität wertschätzt
- eine Masernimmunität sowie ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen kannst
Wir bieten:
- eine Vergütung gemäß dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst – Praktikantinnen und Praktikanten (TVöD)
Bereit für eine neue Herausforderung?
Wir freuen uns auf deine schriftliche Bewerbung bis Freitag, 30.05.2025. Bitte ergänze deine Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungs- bzw. Arbeitszeugnissen).
per Post: Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, PersonalbüroHerzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt a.d.Donau
per E-Mail: als gebündelte PDF-Datei an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Wir senden die Bewerbungsunterlagen nicht zurück, deshalb bitte nur Kopien verwenden.
Für Fragen stehen Frau Gerda Trollmann (09074 44-17, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder Kindergartenleiterin Kornelia Ozga (09074 6228, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) gerne zur Verfügung.