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Verwaltungsgemeinschaft

Ausgleichszahlungen für das Wasserschutzgebiet Höchstädt

Mit Verordnung des Landratsamts Dillingen vom 01.02.2024 wurde das Wasserschutzgebiet (WSG) Höchstädt verändert bzw. neu ausgewiesen.

Am 22.11.2022 hat die Stadt Höchstädt zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen bei betroffenen Grundstückseigentümern eine Vereinbarung mit dem Bayerischen Bauernverband getroffen, wonach Ausgleichszahlungen nach einem vordefinierten Schlüssel geleistet werden können. Die Vereinbarung entspricht dem Grunde nach einem zwischen Bauernverband und Rieswasserversorgung geschlossenen Vertrag. Damit die Vereinbarung für das konkrete Grundstück wirksam wird, muss ein separater Vertrag zwischen jedem Grundstückseigentümer und der Stadt Höchstädt geschlossen werden. Nähere Informationen finden Sie dazu in den beiliegenden Unterlagen.

Aushilfskräfte für Kinderbetreuung

Derzeit mehren sich aufgrund der nasskalten Jahreszeit die Krankheitsfälle in unseren Einrichtungen.
Leider sind im Moment keine Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten, die im Notfall zusätzlich beschäftigt werden könnten. Insbesondere für die berufstätigen Eltern ist eine zuverlässige Betreuung Voraussetzung zur Erhaltung ihres Arbeitsplatzes. Um dies sicherstellen zu können, sind wir auf Aushilfskräfte angewiesen, die relativ unkompliziert spontan aushelfen könnten.

Gerade bei kleinen Kindern würden zusätzliche tröstende Arme eine Entlastung für das dezimierte pädagogische Personal bedeuten.
Bitte melden Sie sich, ob und an welchen Wochentagen Sie im Bedarfsfall gegen Bezahlung bei uns aushelfen könnten. Wir sammeln zunächst alle Bewerbungen und werden Ihnen zeitnah Informationen über die weitere Vorgehensweise geben.
Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihre Bereitschaft zur Unterstützung!


Kontaktadresse:
Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt Tel: 09074 44-45; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Grundsteuer 2025

  • Fachbereichszuordnung (bei Verwaltungsthemen): Kämmerei, Zuschüsse & Abgaben

Am 23. November 2021 wurde durch den Bayerischen Landtag das neue Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses gilt für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Das Grundsteuerverfahren funktioniert zweistufig. Zunächst wird durch das Finanzamt ein sogenannter Grundsteuer-Messbescheid erlassen. Das Bayerische Grundsteuergesetz setzt hierbei für die Grundsteuer A das bundeseinheitliche Ertragswertmodell und für die Grundsteuer B das rein bayerische wertunabhängige Flächenmodell um. Details hierzu können Sie der Informationsseite des Bayerischen Landesamts für Steuern entnehmen (vgl. Link).

Der Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts ist anschließend die Grundlage der Kämmerei zum Erlass des Grundsteuerbescheids, indem der Messbescheid des Finanzamt mit den gemeindlichen Hebesätzen multipliziert werden.

Hebesätze für 2025

Die Hebesätze der einzelnen Gemeinden werden voraussichtlich im 4. Quartal 2024 durch die einzelnen Stadt- bzw. Gemeinderäte neu festgesetzt.

Die Verwaltungsgemeinschaft und Ihre Gemeinden sind dabei bestrebt, die Grundsteuerreform einkommensneutral umzusetzen, d.h. keine (verdeckten) Mehr- oder Mindereinnahmen durch den Systemwechsel zu erwirtschaften. Ziel ist daher eine Anpassung der Hebesätze auf ein Niveau, welche ein vergleichbares Gesamtgrundsteueraufkommen als Finanzgrundlage für die zahlreichen kommunalen Aufgaben generiert. Aufgrund des Wechsels der Berechnungsgrundlage durch den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts wird es dennoch für einen Teil der Grundstückseigentümer zu individuellen Erhöhungen oder Senkungen der Steuer kommen. Diese individuellen Änderungen sind durch die Kämmerei nicht beinflussbar.

Blindheim noch nicht beschlossen
Finningen noch nicht beschlossen
Höchstädt

Grundsteuer A:   355 Punkte
Grundsteuer B:   255 Punkte

Lutzingen

Grundsteuer A:   410 Punkte
Grundsteuer B:   135 Punkte

Schwenningen noch nicht beschlossen

Hinweise

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Kämmerei kann aktuell keine Auskunft über das künftige individuelle Grundsteueraufkommen geben. Wir bitten daher von Rückfragen abzusehen.
  • Die Kämmerei ist nicht der richtige Ansprechpartner für Einwendungen gegen den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts. Die Einwendungen müssen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden (vgl. Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuer-Messbescheids).
  • Die Kämmerei kann bestehende oder offene Einwendungen gegen den Grundsteuer-Messbescheid nicht im Rahmen des Grundsteuerbescheids berücksichtigen. Nur Änderungen, die der Kämmerei vom Finanzamt mitgeteilt werden, können berücksichtigt werden. Sollten spätere Änderungen zu Überzahlungen führen, werden überzahlte Grundsteuern durch die Kämmerei erstattet.
  • Alle Grundstückseigentümer erhalten voraussichtlich im 4. Quartal 2024 einen neuen Grundsteuerbescheid durch die Kämmerei.

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 Die Stadt Höchstädt a.d.Donau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den städtischen Bauhof eine/n "Elektriker" (m/w/d) in unbefristeter Vollzeitbeschäftigung (derzeit 39 Wochenstunden).

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungs- bzw. Arbeitszeugnisse) bis zum 15. November 2024.

·    per Post:        Stadt Höchstädt a.d.Donau, Personalbüro,

                           Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt

·    per E-Mail:    als gebündelte PDF-Datei an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Personalabteilung, Frau Gerda Trollmann (09074/44-17), sowie Stadtbaumeister Herr Thomas Wanner (09074/44-14), gerne zur Verfügung.

 

Alle Details zur Stelle:

Stellenbeschreibung "Elektriker" (m/w/d)

 

 

 

Stellenangebot "Maurer" oder "Straßenbauer" (m/w/d) für den städtischen Bauhof

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