Zum Hauptinhalt springen

Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter der Schule“, Gemarkung Blindheim, sowie 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Blindheim im Parallelverfahren


Bekanntmachung vom

08. Dezember 2025

Art

Bauleitplanung

betroffen

Blindheim

Links & Unterlagen

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes

,,Hinter der Schule", Gemarkung Blindheim, sowie die 9. Änderung des Flächennutzungs-und Landschaftsplanes der Gemeinde Blindheim im Parallelverfahren beschlossen und die diesbezüglichen Geltungsbereiche festgesetzt.

Die Gemeinde Blindheim möchte für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinter der Schule" die Voraussetzungenfür eine moderne und flächensparende Bebauung schaffen. Der Geltungsbereich schließt im Westen unmittelbar an die Ortschaft Blindheim an. Derzeit wird die betreffende Fläche landwirtschaftlich genutzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,8 ha.

Der Bebauungsplan teilt sich in ein Mischgebiet (MI) und Wohngebiet (WA), was dem der Gemeinde bekannten Bedarfentspricht und der Lage am alten Ortskern entspricht. Die Größe des Baugebietes soll den Bedarf der Gemeinde auf mehrere Jahre decken, es wird in Bauabschnitten erschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke FI.-Nr. 310, 311, 312 der Gemarkung Blindheim.

Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:

  • im Norden: Grundstücke FI.-Nrn. 173/13 (Krautgartenweg), 817, 818 und 819
  • im Westen: Grundstück FI.-Nr. 313
  • im Süden: Grundstücke FI.-Nrn. 9, 11, 19, 308 und 309 (Oberfeldweg)
  • im Osten: Grundstücke FI.-Nrn. 813, 813/2, 814, 814/1und 815,

alle Gemarkung Blindheim

Der Ausgleich findet auf dem Grundstück FI.-Nr. 2800 der Gemarkung Blindheim statt.

Die bisher im Flächennutzungs- und Landschaftsplan festgesetzte Nutzungsart wird dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes angepasst.

Die entsprechenden Unterlagen lagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der benachbarten Gemeinden sowie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Zeit vom 10.06.2025 bis 14.07.2025 öffentlich zurEinsichtnahme aus. Die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden so-wie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen fand in der Sitzung vom 20.11.2025 statt.

In gleicher Gemeinderatssitzung wurden die Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes sowie zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gefasst.

Die überarbeiteten Unterlagen

zur Aufstellung des Bebauungsplanes:

  • PLANTEIL A PLANZEICHNUNG
  • PLANTEIL B AUSGLEICHSBILANZIERUNG
  • SATZUNG+ VERFAHRENSVERMERKE
  • BEGRÜNDUNG mit Eingriffsregelung und Umweltbericht
  • ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes:

  • PLANZEICHNUNG, LEGENDE MIT ZEICHENERKLÄRUNG
  • BEGRÜNDUNG -Allgemein
  • BEGRÜNDUNG - Umweltbericht
  • VERFAHRENSVERMERKE 
  • ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

jeweils in der Fassung vom 20.11.2025,

zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes liegen nunmehr vom 09.12.2025 bis 15.01.2026 in der

Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16, sowie in der Gemeindekanzlei Blindheim, Weiherbrunnenstraße 9, 89434 Blindheim, während der jeweiligen Dienststunden zur Einsichtnahme aus (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch).

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Blindheim (www.blindheim.de)  bzw.  Verwaltungsgemeinschaft                                                                                                                       Höchstädt (vg-hoechstaedt.de/bekanntmachungen) eingesehen werden.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern {https://geoportal.bayern.de/bauleitungsportal) zugänglich gemacht.

Gleichzeitig können die umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Wesentlichen Eingriffe in die Natur und Landschaft bzw. Wasserwirtschaft betreffen, eingesehen werden (siehe Anlage Abwägung).

Bezüglich der umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hinge-wiesen, dass für denBebauungsplan ein Umweltbericht mit der Beurteilung der Schutzgüter (u.a. Mensch, Wasser, Luft, Klima, Boden, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter) erstellt wurde. zusammenfassend ergibt sich daraus, dass die Auswirkungen beider Umsetzung des Bebauungsplanes „Hinter der Schule", sowie der Änderung des Flächennutzungs- und Land-schaftsplanes von geringer Erheblichkeit sind.

Während der Auslegung können Bedenken und Anregungen (schriftlich - vorrangig elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - oder zur Niederschrift) zu den Planungen abgegeben werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können nach den Maßgaben des § 4a Absatz 6 Satz 1 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hättegeltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme oh-ne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.