Vereinsförderrichtlinie
23. Januar 2025
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Abgabe Zuschussanträge
Die Zuschussanträge für die Förderungen (Basis-, konsumtive und investive Förderung) gemäß der Vereinsförderrichtlinie
der Stadt Höchstädt sind einheitlich bis zum 31.01.2025 bei der Stadtverwaltung
einzureichen.
Bei konsumtiver und investiver Förderung gelten verspätet eingereichte Anträge für das Folgejahr. Bei der Basisförderung ist dies jedoch nicht der Fall, da
keine Doppelförderung zulässig ist.
Hier finden Sie die Links zur Vereinsförderrichtlinie und Anträgen
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