Gebührenanpassung für Wasser, Abwasser & Friedhof
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Die Stadt Höchstädt passt aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten in verschiedenen Bereichen zum 1. Januar 2025 die Gebühren für einige Dienstleistungen an. Mit Beschlüssen des Stadtrats vom 18. Dezember 2024 wurden hierfür Änderungen der jeweiligen Satzungen für Wasser, Abwasser und die kommunalen Friedhöfe beschlossen.
Die Änderungen basieren auf Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV), welcher unabhängig und ergebnisoffen in regelmäßigen Abständen zur Prüfung der Gebühren beauftragt ist. Grundsätzlich sind alle Kommunen nach Art. 8 Kommunalabgabengesetz verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben.
Im Einzelnen werden angepasst:
Wasser
Die Grundgebühr für den Wasserbezug in Höchstädt & Sonderheim beträgt ab dem kommenden Jahr für die kleinste Wasseruhrengröße 72 EUR/Jahr (bisher: 54 EUR/Jahr). Pro Kubikmeter Wasser fallen künftig 1,56 EUR/m3 (bisher: 1,35 EUR/m3) an.
Grund für den Anstieg der Wasserverbrauchsgebühr sind die erheblichen Investitionen in den neuen Brunnen und die damit zusammenhängende gesetzlich vorgeschriebene Ausweisung des neuen Wasserschutzgebietes mit den Ausgleichszahlungen an die Pächter, die Sanierung des Wasserwerks sowie den Austausch zahlreicher in die Jahre gekommener Leitungen im Stadtgebiet. Diese für die nachhaltige Sicherung unserer Wasserversorgung und dem Erhalt der hohen Wasserqualität nötigen Maßnahmen schlagen nun erstmals im Jahr 2025 auch gebührentechnisch zu Buche.
Dennoch bleibt das Höchstädter Wasser im regionalen wie auch bayernweiten Vergleich günstig:
Gundelfingen |
2,75 EUR / m3 |
Dillingen |
2,05 EUR / m3 |
Lauingen |
2,05 EUR / m3 |
Rieswassergruppe |
1,76 EUR / m3 |
Durchschnitt Bayern (2022) |
1,66 EUR / m3 |
Höchstädt (neu) |
1,56 EUR / m3 |
Wertingen |
1,50 EUR / m3 |
Abwasser
Auch die Kosten für die Abwasserentsorgung werden aufgrund verschiedener Faktoren angepasst. Ab dem 1. Januar steigt die Grundgebühr auf 72 EUR/Jahr (bisher: 40 EUR/Jahr) und die Gebühr für die Entsorgung von Schmutzwasser bei Volleinleitung (mit Oberflächenwasser) auf 2,60 EUR/m3 (bisher: 2,04 EUR/m3). Die Schmutzwassergebühr ohne Oberflächenwasser steigt auf 2,27 €/m3 (bisher: 1,76 €/m3).
Grund hierfür sind Investitionen in unsere Kanalsysteme und die Abwasserreinigungsanlage im Bruckwörth, aufgrund der Inflation gestiegene Personalkosten sowie stark gestiegene Stromkosten. Da die Abwasserentsorgung besonders stromintensiv ist und die Strompreisbremse zwischenzeitlich ausgelaufen ist, beeinflussen höhere Kosten für Strom die Kalkulation in erheblichen Maßen.
Die neuen Abwassergebühren ab 2025 bewegen sich im bayernweiten und regionalen Durchschnitt:
Beispiel für Schmutzwasserentsorgung ohne Oberflächenwasser
Gundelfingen |
3,13 EUR / m3 |
Lauingen |
3,00 EUR / m3 |
Höchstädt (neu) |
2,27 EUR / m3 |
Dillingen |
2,16 EUR / m3 |
Durchschnitt Bayern (2022) |
2,09 EUR / m3 |
Städtische Friedhöfe
Aufgrund immer geringerer Nachfrage nach Grabplätzen und auch hier inflationsbedingt gestiegener Unterhaltskosten werden auch die Gebühren für die Nutzung der städtischen Friedhöfe in Höchstädt, Deisenhofen, Oberglauheim und Schwennenbach angepasst. Für ein Familiengrab mit zwanzigjähriger Laufzeit werden künftig mindestens 88 EUR / Jahr fällig (bisher: mindestens 66,55 EUR / Jahr). Urnenerdgräber kosten künftig 73,07 EUR / Jahr (bisher: 55,27 EUR / Jahr.
Zur Abfederung sozialer Härten und zur Überbrückung des derzeit laufenden Transformationsprozesses unserer Friedhöfe hat der Stadtrat allerdings beschlossen, angesichts dieser Sondereffekte lediglich 80 % der durch den BKPV kalkulierten Gebührenerhöhung künftig zu erheben. Zugleich sollen bereits im nächsten Jahr die Planungen für eine mögliche unterhaltsfreundlicheren Umgestaltung des Höchstädter Friedhofs beginnen.
Alle geänderten Gebührensätze und die dazugehörigen Satzungen finden Sie jederzeit unter beiliegenden Links: