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Daueraufträge der Grundsteuerzahlung ab 2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Rahmen der Grundsteuerreform werden ab dem Kalenderjahr 2025 die Grundsteuererhebung nach neuem Recht erlassen (vgl. § 266 Abs. 4 BewG). Die vor dem 01.01.2025 erlassenen Bescheide werden zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.
Um Überzahlungen oder Fehlbeträge zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge bei der Bank bis zum Erhalt des neuen Bescheides entsprechend anzupassen und vorübergehend auszusetzen.
Sollten Sie als Grundstückseigentümer eine Abbuchung der Grundsteuer wünschen, senden Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat in
Originalunterschrift an uns zurück. Das Formular finden Sie unter Sepa-Lastschriftmandat
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt

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