Grundsteuerreform: Erlass einer Hebesatzsatzung ab 01. Januar 2025
Die Grundsteuer ist ab 1. Januar 2025 nach neuem Recht zu erheben, nachdem der Bayer. Landtag im Jahr 2021 das neue Bayer. Grundsteuergesetz beschlossen hat.
Für jede wirtschaftliche Einheit, die im Gemeindegebiet belegt ist, teilt das Finanzamt der Gemeinde einen Grundsteuermessbetrag mit (Grundlagenbescheid). Dieser
Grundsteuermessbetrag wird anschließend von der Verwaltung mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Daraufhin erhalten die Grundstückseigentümer dann den Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Lutzingen. An diesem dreistufigen Verfahren wird sich in Zukunft nichts ändern.
Eine aktuelle Berechnung der Grundsteuer 2025 mit den neuen, bisher gemeldeten Messbeträgen des Finanzamts wurde von der Kämmerei durchgeführt. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat Lutzingen den Erlass der neuen Grundsteuer-Hebesatzsatzung beschlossen.
Danach werden die Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A: 420 %
Grundsteuer B: 135 %