Ausgleichszahlungen für das Wasserschutzgebiet Höchstädt
Mit Verordnung des Landratsamts Dillingen vom 01.02.2024 wurde das Wasserschutzgebiet (WSG) Höchstädt verändert bzw. neu ausgewiesen.
Am 22.11.2022 hat die Stadt Höchstädt zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen bei betroffenen Grundstückseigentümern eine Vereinbarung mit dem Bayerischen Bauernverband getroffen, wonach Ausgleichszahlungen nach einem vordefinierten Schlüssel geleistet werden können. Die Vereinbarung entspricht dem Grunde nach einem zwischen Bauernverband und Rieswasserversorgung geschlossenen Vertrag. Damit die Vereinbarung für das konkrete Grundstück wirksam wird, muss ein separater Vertrag zwischen jedem Grundstückseigentümer und der Stadt Höchstädt geschlossen werden. Nähere Informationen finden Sie dazu in den beiliegenden Unterlagen.